Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Tandempassagiersprünge und Fallschirmsportkurse

(Stand: 02.03.2022)

Vorbemerkung

YUU-Skydive e.V. (im Folgenden „YUU“) setzt in der Ausbildung und für Tandempassagiersprünge Ausbildungsgeräte und Sicherheitseinrichtungen ein. Alles Personal ist intensiv und sorgfältig ausgebildet.

Dennoch musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass die Ausübung des Fallschirmsports risikobehaftet ist und Du dabei im schlimmsten Fall schwer verletzt oder sogar getötet werden kannst.

Außerdem ist der Fallschirmsport ein witterungsabhängiger Sport. Es kann bei Tandempassagiersprüngen und Fallschirmkursen jederzeit zu witterungsbedingten Absagen und deutlichen Verzögerungen kommen.

Abschluss eines Vertrages

Mit der Buchung eines Veranstaltungsangebotes bzw. der Bestellung eines Gutscheins kommt ein Vertrag zwischen Dir als Kunden und YUU-Skydive e.V. zustande. Grundlage dieses Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese erkennst Du mit Deiner Anmeldung bzw. Bestellung als verbindlich an.

Tandempassagiersprünge

Die Anmeldung zu allen Tandempassagiersprüngen erfolgt

  1. persönlich vor Ort, oder
  2. telefonisch, oder
  3. über unser Online-Buchungssystem.

In jedem Fall ist der Preis des gebuchten Tandempassagiersprungs und der gebuchten Zusatzoptionen vorauszubezahlen. Die Buchung kommt erst mit Eingang der Vorauszahlung zustande. Etwaige Restbeträge sind am Sprungtag vor Ort zu begleichen.

Gruppentarife können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Buchung und Vorauszahlung über eine genannte Person erfolgt und diese als direkter Ansprechpartner für YUU zur Verfügung steht.

YUU kann das Wetter nicht beeinflussen. Deshalb kann es jederzeit zu Verzögerungen oder Absagen vereinbarter Termine kommen. Bei wetterbedingten Absagen durch YUU wird der Sprungtermin für den Tandempassagier kostenfrei umgebucht. Eine Erstattung der Vorauszahlung erfolgt nicht.

Wird ein Tandempassagiersprung aufgrund von Umständen, die YUU nicht zu vertreten hat, insbesondere auch aufgrund schlechter Wetterlage, kurzfristig abgesagt, so bestehen keine Regressansprüche gegenüber YUU.

Für die Durchführung eines Tandempassagiersprungs ist der Abschluss eines gesonderten Beförderungsvertrags zwischen dem Tandempassagier und YUU erforderlich. Es bleibt YUU vorbehalten, den Abschluss eines Beförderungsvertrags mit einem Tandempassagier, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder aus in der Person des Tandempassagiers liegenden Gründen, abzulehnen. Dieses Recht besteht ausdrücklich auch, wenn bereits eine Vorauszahlung geleistet, das Beförderungsentgelt gezahlt oder ein Gutschein für die Beförderung vorgelegt wurde. In diesen Fällen wird die Beförderungsgebühr zurückerstattet bzw. im Falle der Vorlage eines Gutscheins einer Übertragung des Gutscheins zugestimmt.

Gutscheine für Tandempassagiersprünge

Durch die Ausstellung eines Tandempassagiergutscheins, mit oder ohne Zusatzoptionen, („Sprunggutscheine“) reserviert YUU eine vertragsgemäße Leistung und hält dafür Personal- und Flugzeugkapazitäten bereit. Aus diesem Grund sind solche Gutscheine nur begrenzt einlösbar.

Sprunggutscheine sind ab Kaufdatum bis zum Ende des dritten, vollständigen Jahres gültig. Beispiel: Ein am 01.03.2022 gekaufter Sprunggutschein ist bis zum 31.12.2025 gültig. Sie sind grundsätzlich, außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist, nicht stornierbar. Stimmt YUU ausnahmsweise einer Stornierung zu, so steht YUU eine Stornierungsgebühr zu. Diese beträgt bis zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres nach Kauf ein Viertel, danach bis zum Ende des zweiten vollen Kalenderjahres nach Kauf zwei Viertel, danach bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach Kauf drei Viertel und danach vier Viertel des Kaufpreises.

Alle Sprunggutscheine sind nur während der Fallschirmsprungsaison bei YUU, üblicherweise vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres, und abhängig von Verfügbarkeiten einlösbar. YUU empfiehlt dringend, Wunschtermine bereits vor Saisonbeginn und mindestens vier Wochen im Voraus zu buchen. Ohne vorherige Terminbuchung kann eine Einlösung nicht garantiert werden.

Die rechtzeitige Terminvereinbarung obliegt dem Tandempassagier. Die Kapazitäten sind für jeden Termin begrenzt. YUU ist nicht verpflichtet, einem Terminwunsch des Tandempassagiers zu entsprechen. Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung können Wartezeiten entstehen.

YUU kann in begründeten Fällen einen vereinbarten Termin absagen, insbesondere wenn aus nicht durch YUU zu vertretenden Umständen ein Sprungbetrieb nicht oder nicht sicher durchführbar ist. In diesem Fall obliegt die neuerliche Terminvereinbarung nach den vorstehenden Bedingungen wieder dem Tandempassagier.

Sprunggutscheine sind auf Dritte unentgeltlich, z.B. durch Schenkung, übertragbar. YUU kann die Einlösung durch eine dritte Person jedoch ablehnen, wenn z.B. in der Person des Übertragungsempfängers liegende Gründe dies rechtfertigen. Eine Weiterveräußerung, egal ob privat oder gewerblich, ist nicht gestattet.

YUU behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen oder Kraftstoffpreisen, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern.

Terminabsagen und -umbuchungen

Gebuchte Termine können durch den Kunden ohne Angabe von Gründen bis zu sieben (-7-) Tage vor dem Termin abgesagt oder umgebucht werden. Für Absagen oder Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt schuldet der Kunde eine Gebühr. Dies gilt auch für den Fall des unerklärten Nichterscheinens zum gebuchten Termin. Weist der Kunde nach, dass YUU wegen der Absage oder Umbuchung geringere Kosten entstanden sind, so reduziert sich die Gebühr um den Differenzbetrag. Erfolgt Absage oder Umbuchung durch YUU erfolgt grundsätzlich ohne Berechnung einer Gebühr. In keinem Fall erfolgt eine Erstattung der Vorauszahlung.

Agenturgutscheine

Gutscheine und Tickets von Agenturen (z.B. mydays, Jochen Schweizer, skytravel etc.) können von YUU eingelöst, aber grundsätzlich nicht über YUU storniert werden.

Versicherungen

Für die Sprungdurchführung hat YUU, oder von YUU beauftragte Dienstleister, wie folgt abgeschlossen:

  • Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden
  • Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Tandemsprungsystem

Für jedweden darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Tandempassagier selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- oder Unfallversicherungen rät YUU dringend, den Versicherer hinsichtlich möglicher Einschränkungen des Versicherungsschutzes bei der Ausübung des Fallschirmsports im Vorweg zu befragen.

Haftungsausschluss

Der Tandempassagier verzichtet im Beförderungsvertrag auf alle Ansprüche gegenüber YUU und den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung oder Tandempassagiersprungdurchführung beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt.

Haftung des Tandempassagiers

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Sprungmaterial haftet der Schadensverursacher. Tandempassagiere können von der weiteren Durchführung eines Tandempassagiersprungs ausgeschlossen werden, wenn sie die eigene Sicherheit oder die anderer gefährden oder die Durchführung des Sprungbetriebes nachhaltig stören. Weitere Regressansprüche seitens YUU bleiben unberührt.

Preisliste

Unsere Preisliste gilt freibleibend vorbehaltlich Änderungen.

Fallschirmsportkurs

Die Anmeldung zu allen Fallschirmkursen erfolgt bitte

  1. persönlich vor Ort, oder
  2. telefonisch, oder
  3. über unser Online-Buchungssystem.

In jedem Fall ist der Preis des gebuchten Kurses und der gebuchten Zusatzoptionen vorauszubezahlen. Die Buchung kommt erst mit Eingang der Vorauszahlung zustande. Etwaige Restbeträge sind zu Kursbeginn vor Ort zu begleichen.

Vor der Teilnahme an einem Fallschirmsprungkurs der Abschluss eines gesonderten Ausbildungsvertrags zwischen dem Kursteilnehmer und YUU erforderlich. Es bleibt YUU vorbehalten, den Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Kursteilnehmer, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder aus in der Person des Kursteilnehmers liegenden Gründen, abzulehnen. Dieses Recht besteht ausdrücklich auch, wenn bereits eine Vorauszahlung geleistet, das Teilnahmeentgelt gezahlt oder ein Gutschein für die Teilnahme vorgelegt wurde. In diesen Fällen wird das Teilnahmeentgelt zurückerstattet bzw. im Falle der Vorlage eines Gutscheins einer Übertragung des Gutscheins zugestimmt.

Gutscheine für Fallschirmsportkurse

Durch die Ausstellung eines Fallschirmsprungkursgutscheins, mit oder ohne Zusatzoptionen, („Kursgutscheine“) reserviert YUU eine vertragsgemäße Leistung und hält dafür Personal- und Flugzeugkapazitäten bereit. Aus diesem Grund sind solche Gutscheine nur begrenzt einlösbar.

Kursgutscheine sind ab Kaufdatum bis zum Ende des dritten, vollständigen Jahres gültig. Beispiel: Ein am 01.03.2022 gekaufter Sprunggutschein ist bis zum 31.12.2025 gültig. Sie sind grundsätzlich, außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist, nicht stornierbar. Stimmt YUU ausnahmsweise einer Stornierung zu, so steht YUU eine Stornierungsgebühr zu. Diese beträgt bis zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres nach Kauf ein Viertel, danach bis zum Ende des zweiten vollen Kalenderjahres nach Kauf zwei Viertel, danach bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach Kauf drei Viertel und danach vier Viertel des Kaufpreises.

Alle Kursgutscheine sind nur während der Fallschirmsprungsaison bei YUU, üblicherweise vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres, und abhängig von Verfügbarkeiten einlösbar. YUU empfiehlt dringend, Wunschtermine bereits vor Saisonbeginn und mindestens vier Wochen im Voraus zu buchen. Ohne vorherige Terminbuchung kann eine Einlösung nicht garantiert werden.

Die rechtzeitige Terminvereinbarung obliegt dem Kursteilnehmer. Die Kapazitäten sind für jeden Termin begrenzt. YUU ist nicht verpflichtet, einem Terminwunsch eines Kursteilnehmers zu entsprechen. Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung können Wartezeiten entstehen.

YUU kann in begründeten Fällen einen vereinbarten Termin absagen, insbesondere wenn aus nicht durch YUU zu vertretenden Umständen ein Ausbildungsbetrieb nicht oder nicht sicher durchführbar ist. In diesem Fall obliegt die neuerliche Terminvereinbarung nach den vorstehenden Bedingungen wieder dem Kursteilnehmer.

Kursgutscheine sind auf Dritte unentgeltlich, z.B. durch Schenkung, übertragbar. YUU kann die Einlösung durch eine dritte Person jedoch ablehnen, wenn z.B. in der Person des Übertragungsempfängers liegende Gründe dies rechtfertigen. Eine Weiterveräußerung, egal ob privat oder gewerblich, ist nicht gestattet.

YUU behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen oder Kraftstoffpreisen, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kursteilnehmers zu fordern.

Terminabsagen und -umbuchungen

Gebuchte Termine können durch den Kursteilnehmer ohne Angabe von Gründen bis zu sieben (-7-) Tage vor dem Termin abgesagt oder umgebucht werden. Für Absagen oder Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt schuldet der Kursteilnehmer eine Gebühr. Dies gilt auch für den Fall des unerklärten Nichterscheinens zum gebuchten Termin. Weist der Kunde nach, dass YUU wegen der Absage oder Umbuchung geringere Kosten entstanden sind, so reduziert sich die Gebühr um den Differenzbetrag. Erfolgt Absage oder Umbuchung durch YUU erfolgt grundsätzlich ohne Berechnung einer Gebühr. In keinem Fall erfolgt eine Erstattung der Vorauszahlung.

Wechsel des Fallschirmsportkurses

Der Wechsel auf höherwertige Kurse ist jederzeit möglich. Bestimmte Ausbildungsinhalte der jeweiligen Kurse werden teilweise angerechnet.

Ausbildungsstandards

Die Ausbildung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen des Deutschen Fallschirmsportverbands. Kann die Ausbildung vom Kursteilnehmer nicht beendet oder aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, technischer Störung oder aus Gründen der Sicherheit nicht zu Ende geführt werden, besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, YUU hat diese Unmöglichkeit selbst zu vertreten. Nicht absolvierte Sprünge können innerhalb eines Zeitjahres nachgeholt werden.

Kursablauf und Zeitplan werden nach den jeweiligen Erfordernissen ausgerichtet und den Kursteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. YUU behält es sich vor, angebotene Kurse aus internen Gründen ausfallen zu lassen. Die Kursteilnehmer werden hierüber bis spätestens sieben (-7-) Tage vor Kursbeginn informiert. Sollten Ausweichtermine für die Kursteilnehmer nicht wahrnehmbar sein, werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet.

Versicherungen

YUU hat für die Ausbildung die folgenden Versicherungen abgeschlossen:

  • Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden
  • Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die in der Schulung eingesetzten Fallschirmsysteme

Für jedweden darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- oder Unfallversicherungen rät YUU dringend, den Versicherer hinsichtlich möglicher Einschränkungen des Versicherungsschutzes bei der Ausübung des Fallschirmsports im Vorweg zu befragen.

Haftungsausschluss

Der Kursteilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber YUU oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt.

Haftung des Teilnehmers

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsmaterial haftet der Schadensverursacher. Kursteilnehmer können von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn sie die eigene Sicherheit oder die anderer gefährden oder die Durchführung des Ausbildungsbetriebes nachhaltig stören. Weitere Regressansprüche seitens YUU bleiben unberührt.

Preisliste

Unsere Preisliste gilt freibleibend vorbehaltlich Änderungen.

Datenschutz

YUU erhebt im Rahmen der Abwicklung von Tandempassagiersprüngen und Fallschirmsportkursen Daten von Tandempassagieren und Sprungschülern („Teilnehmer“). YUU verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ohne die Einwilligung des Teilnehmers wird YUU Daten des Teilnehmers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit von YUU Informationen über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten.

Personenbezogene Daten werden von YUU zur Erfüllung vertraglicher Pflichten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Dies umfasst insbesondere:

  1. Ausstellen und Versenden eines Gutscheins
  2. Zusendung einer Buchungsbestätigung
  3. Bereitstellung von Informationen zu gebuchten Tandempassagiersprüngen und Fallschirmsprungkursen
  4. Abwicklung des Check-in-Vorgangs von der Einladung bis zur Wartelistenbearbeitung und Sprungdurchführung

Außerdem verarbeiten wir Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO:

  1. um Teilnehmer mit relevanten Informationen zu gebuchten Tandempassagiersprüngen und Fallschirmsportkursen versorgen zu können,
  2. zu Zwecken der Verhinderung von Betrug, z.B. Kreditkartenmissbrauch, Identitätstäuschung, Erschleichen von Sonderkonditionen oder -tarifen,
  3. zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche einschließlich Inkasso und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
  4. zu Zwecken der Revision,
  5. zur Gewährleistung der YUU-eigenen IT-Sicherheit und des IT-Betriebs und
  6. zur Gewährleistung der Flugsicherheit.

Widerrufsrecht für im Fernabsatz gebuchte Tandempassagiersprünge, Fallschirmsportkurse und Gutscheine

Du kannst Deine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) oder durch Rücksendung der Sache (Gutschein) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Sache und/oder dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

YUU-Skydive e.V.

Flugplatz Hungriger Wolf

Towerstrasse 20

25551 Hohenlockstedt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Kannst Du uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, musst Du uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Dir etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kannst Du die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Du die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmst und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Kaufvertrags, des Beförderungsvertrags oder des Ausbildungsvertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 


Wir wünschen Euch viel Freude, Spaß & Erfolg
bei YUU-Skydive e.V.!