Maßnahmen zum Lärmschutz |
|
|
|
| Donnerstag, den 14. Mai 2009 um 11:03 Uhr |
|
Wir betreiben deshalb Lärmschutz deutlich über dem gesetzlichen Mindestmaß! Daher möchten wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Grundlagen, aber auch über die von uns getroffenen Zusatzmaßnahmen informieren. Weiterhin haben wir uns entschlossen, zukünftig ALLE Absetzflüge am Flugplatz "Hungriger Wolf" mit einem GPS-Logger zu dokumentieren und Ihnen als GooglEarth-Datei (*.kmz) zur Verfügung stellen. Sie haben damit die Möglichkeit, unsere Flüge im Detail (Uhrzeit, Flughöhe etc.) nachzuvollziehen! Hierzu benötigen Sie lediglich die kostenlose Software "GoogleEarth"... Bitte nutzen Sie hierzu unser Anfrage-Formular Flugdokumentation ... 1.) Gesetzliche Grundlagen Die LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung v. der Verordnung vom 12. September 2008 (BGBl. I S. 1834)) besagt in § 6 "Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln" folgendes: weiter heißt es: "...Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist...." Darüber hinaus regeln die NfL I 59/07 (Nachrichten für Luftfahrer) die "Voraussetzungen für die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung von Fallschirmabsprüngen und zum Abwerfen von Gegenständen an Fallschirmen im kontrollierten Luftraum". Grundsätzlich ist also der Überflug von Ortschaften nicht verboten und unterliegt nur einer Mindestüberflughöhe von 300m bzw. 600m!
2.) Freiwillige Maßnahmen von YUU-Skydive zum Lärmschutz Den ersten Schritt haben wir mit der Anschaffung eines modernen und besonders leisem TurboProp-Flugzeuges vom Typ "Cessna 208 Caravan" im Jahre 2007 gemacht. Alleine der Kraftstoffverbrauch ließ sich mit der neuen Maschine um ÜBER 50% reduzieren! Das moderne Luftfahrtzeug verfügt selbstverständlich über ein entsprechendes Lärmschutzzeugnis! Damit allein ist es aber noch nicht getan. Um für die Anwohner rund um den "Hungrigen Wolf" möglichst wenig Lärm-Emisionen zu verursachen, haben wir spezielle Flugverfahren erarbeitet und unsere Piloten verbindlich angewiesen, diesen Verfahren folge zu leisten. YUU-Skydive verwendet zwei unterschiedliche Absetzhöhen, die aus den speziellen Anwendungen des Fallschirmsports resultieren. Für "Freifaller" wird üblicherweise eine Absetzhöhe von 4000m (13500ft) erflogen; insbesondere Schüler, die reine Schirmflugaufgaben zuleisten haben, werden aus ca. 1500m (5000ft) abgesetzt. Alle Steigflüge werden in Richtung Norden ausgeführt. Je nach Absetzhöhe entfernt sich die Maschine bis auf 20km vom Platz! Erst auf Absetzhöhe nähert sich die Absetzmaschine wieder dem Platz und damit den anliegenden Ortschaften. Dies erfolgt dann aber in einer Höhe von mindestens 1,5km, meistens jedoch in 4km Höhe. Die anliegenden Ortschaften werden dabei möglichst nicht überflogen, die gesetzlichen Mindesthöhen von 300m bzw. 600m werden aber in jedem Fall deutlich um ein mehrfaches Überschritten!
Folgende Gemeinden/Ortschaften sind möglichst weiträumig zu umfliegen:
Startvorgänge:
Steigflug wann immer möglich im Norden des Platzes durchführen! Sind Überflüge ü.g. Ortschaften unvermeidbar, z.B. aus Weisungsgründen übergeordneter Stellen (Deutsche Flugsicherung) oder aufgrund sonstiger sicherheitsrelevanten Ausnahmen, so ist das weitere Vorgehen mit der Flugleitung des Platzes abzustimmen! Absetzvorgänge:
Sinkflug nach dem Absetzen: Grundsätzlich verzichten wir auf die maximale Sinkflugrate aus Gründen des Lärmschutzes! Alle Piloten der Absetzmaschine sind angewiesen, die geringsmögliche Drehzahl des Propellers beim Sinkflug einzustellen. Eine hohe Drehzahl des Propellers erhöht zwar die Bremswirkung und damit die Sinkleistung, erhöht aber auch den Schallpegel. Deshalb akzeptieren wir den finanziellen Mehraufwand von mehreren Minuten Flugzeit, um einen möglichst leisen Abstieg zu gewährleisten! |
Fallschirmsport TandemspringenErleben Sie einen Tandemsprung über dem schönen Schleswig-Holstein Fallschirm- und Tandemspringen in der Nähe von Hamburg? Kein Problem bei YUU-Skydive! Ein Tandemsprung ist wohl die schönste Art, den Fallschirmsport kennenzulernen ... Im freien Fall der Erde entgegen, dann sicher an einem Fallschirm schweben und zielgenau landen. Die kurze Beschreibung einer der schönsten Sportarten der Welt. |
Fallschirmsport AusbildungLernen Sie das Fallschirmspringen Möchten Sie das Fallschirmspringen mal selbst ausprobieren? Kein Problem! YUU-Skydive ist ein genehmigter Ausbildungsbetrieb und verfügt über viele Jahre Erfahrung in der Schulung von Fallschirmspringern. Wir bilden Sie nach der modernen AFF-Ausbildung aus. Erstmal nur ausprobieren? Neben der eigentlichen Ausbildung bieten wir auch Schnuppersprünge an. Schnuppern Sie doch mal rein ... |
Fallschirmsport Schau- und DemosprüngeSie suchen nach der Attraktion für Ihre Veranstaltung? Zu Anlässen, wie z.B. Firmenjubiläen, Sportveranstaltungen, Stadtfesten o.ä. lassen sich Schausprünge organisieren. Zielgenau landen die Springer auf der Veranstaltung und können dabei Rauchpatronen, Flaggen oder andere Gegenstände von oben mitbringen. Ob World Fifi Cup 2006 im Millerntor-Stadium oder die Tennis-Master Series 2006 am Rothenbaum - wir sind Ihr Team! |